#ABORTION IN CRISIS

Wer ungewollt schwanger ist, kann nicht warten bis die Pandemie vorüber ist

#ABORTION IN CRISIS

Wer ungewollt schwanger ist,
kann nicht warten bis die Pandemie vorüber ist

#ABORTION IN CRISIS

Wer ungewollt schwanger ist, kann nicht warten,
bis die Pandemie vorüber ist

Viele der Pflichtberatungsstellen waren während des Lock-Downs in Deutschland geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet und für schwangere Personen, die sich in Isolation oder Quarantäne befinden, nicht zugänglich. Dasselbe gilt für Praxen und Kliniken, in denen die Eingriffe durchgeführt werden. Schon vor der Corona-Krise gab es in Teilen Deutschlands einen Mangel an Einrichtungen, in denen Schwanger-schaftsabbrüche vorgenommen werden. Das Problem wird noch verstärkt, wenn Praxen wegen Erkrankung oder Quarantäne von medizinischem Personal schließen müssen, oder wenn Krankenhäuser die Eingriffe wie andere Operationen verschieben (vgl. DIE LINKE Bayern 01.04.2020).  Schwangerschaftsabbrüche sind an bestimmte Fristen gebunden, die durch die aktuelle Lage und die genannten Probleme nicht eingehalten werden können (vgl. Doctors for Choice Germany 22.03.2020). 

#AbortionInCrisis #prochoice #sexuelleselbstbestimmung #GewaltgegenFlint*

Unsere Forderungen

Die Beratungspflicht und die Wartezeit müssen ab sofort und für den kommenden Zeitraum ausgesetzt werden. Falls das nicht möglich ist, muss eine anerkannte Beratung über Video oder Telefon für alle zugänglich gemacht werden. Zu unterscheiden von einer Beratungspflicht ist das Beratungsrecht, das immer und kontaktlos gewährleistet sein muss

Schwangerschaftsabbrüche müssen als notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen anerkannt werden!

Eine niederschwellige und ausgeweitete Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen, indem: kontaktlose und unbürokratische Lösungen geschaffen werden (z.B. Online-Anträge für Kostenübernahme bei den Krankenkassen). Und bei Kostenübernahme für einkommensschwache Personen die aktuelle Lage berücksichtigt wird, z.B. bevorstehender Verlust des Einkommens

Der sogenannte Home-Use von medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen mit telemedizinischer Begleitung muss geprüft und offiziell erlaubt werden (nach den Richtlinien der WHO).